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Wird ein Patient mit einer Karotisstenose zur Behandlung zugewiesen, so erfolgt nach der Duplexsonografie die Indikationsstellung zur Operation aufgrund der allenfalls vorhandenen Symptomatik oder des Stenosegrades. Wenn eine Stenose von mehr als 80% vorliegt oder wenn der Patient neurologische/ophthalmologische Symptome hat, die mit der Stenose vereinbar sind, so erfolgt eine MR-Untersuchung der Hals- und Hirngefässe und des Cerebrums. So wird der Duplexbefund verifiziert, andere Pathologien werden ausgeschlossen. Insbesondere werden nachgeschaltete Stenosen oder Aneurysmen erkannt.
Das Alter stellt keinen limitierenden Faktor dar:
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